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   FG Düsseldorf, 17.04.2003 - 16 K 5643/02 F   

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https://dejure.org/2003,10078
FG Düsseldorf, 17.04.2003 - 16 K 5643/02 F (https://dejure.org/2003,10078)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.04.2003 - 16 K 5643/02 F (https://dejure.org/2003,10078)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. April 2003 - 16 K 5643/02 F (https://dejure.org/2003,10078)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Derivativ erworbener Praxiswert als abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens; Minderung der Anschaffungskosten mit Wirkung für die Zukunft durch Anschaffungspreisminderungen; Rückwirkendes Ereignis bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich; Stichtagsbezogene ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Praxiswert; Anschaffungskosten; Kaufpreisminderung; Wertaufhellung; Wertänderung; Rückwirkendes Ereignis; Veräußerungsgewinn - Keine rückwirkende Berücksichtigung nachträglicher Kaufpreisminderungen bei der Ermittlung der Anschaffungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine rückwirkende Berücksichtigung nachträglicher Kaufpreisminderungen bei der Ermittlung der Anschaffungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Zur Rückwirkung von Anschaffungspreisminderungen

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Zur Rückwirkung von Anschaffungspreisminderungen

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1296
  • DStRE 2003, 1094
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.02.1991 - I R 176/84

    Keine Minderung der Anschaffungskosten für Warenvorräte um einen möglichen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.04.2003 - 16 K 5643/02
    Das von dem Kläger zitierte BFH-Urteil vom 27.2.1991 l R 176/84 (BStBl II 1991, 456) könne keine Anwendung finden, da es lediglich die Bewertung bzw. den Ansatz von Waren und damit von Umlaufvermögen unter Teilwertgesichtspunkten bei noch geltend zu machendem Skonto und damit nicht die hier vorliegende Fallgestaltung betreffe.

    Denn es entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, die Anschaffungskosten am Tag der Lieferung (Anschaffung) in Höhe der Kaufpreisverbindlichkeit zu bestimmen und fortan Anschaffungskosten und Kaufpreisschuld getrennt zu sehen (vgl. BFH-Urteile vom 16.12.1977 III R 92/75, BStBl II 1978, 233; in BStBl II 1991, 456).

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.04.2003 - 16 K 5643/02
    Es sei fraglich, ob die Grundsätze des Beschlusses des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19.7.1993 GrS 2/92 (BStBI II 1993, 897), wonach Kaufpreisminderungen beim Veräußerer zurückwirkten, auch für den Erwerber anzuwenden sei.
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 8/01

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils gegen gewinnabhängigen Kaufpreis

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.04.2003 - 16 K 5643/02
    Nach dem BFH-Urteil vom 14.5.2002 VIII R 8/01 (BStBl II 2002, 532) unterläge die steuerliche Behandlung von Betriebserwerber und -veräußerer keiner korrespondierenden Betrachtung.
  • BFH, 20.01.1989 - X R 10/86

    Zur Aktivierung und Abschreibung eines entgeltlich erworbenen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.04.2003 - 16 K 5643/02
    Dem BFH-Urteil vom 18.1.1989 X R 10/86 (BStBl II 1989, 549) liege ein zu einem vorläufigen Kaufpreis erworbenes Vertreterrecht zugrunde, wobei dieser Kaufpreis 4 Jahre später endgültig mit einem geringeren als dem ursprünglich angenommenen Betrag festgesetzt worden sei.
  • BFH, 16.12.1977 - III R 92/75

    Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage ist bei Anschaffungsgeschäften in

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.04.2003 - 16 K 5643/02
    Denn es entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, die Anschaffungskosten am Tag der Lieferung (Anschaffung) in Höhe der Kaufpreisverbindlichkeit zu bestimmen und fortan Anschaffungskosten und Kaufpreisschuld getrennt zu sehen (vgl. BFH-Urteile vom 16.12.1977 III R 92/75, BStBl II 1978, 233; in BStBl II 1991, 456).
  • FG München, 07.10.2004 - 5 K 4148/02

    Keine entsprechende Anwendung der Änderungssperre des § 173 Abs. 2 AO bei § 175

    Hierzu werde nicht nur auf das BFH-Urteil vom 18. August 1988,BStBl II 1988, 932, sondern auch auf die Veröffentlichung von Söffing, DB 1995, 2558 ff. sowie das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 17.04.2003 16 K 5643/02 F, DStRE 2003, 1094 verwiesen.

    Der Senat ist nämlich der Auffassung, dass sich die Kaufpreisminderung hier nicht rückwirkend, sondern nur für die Zukunft berücksichtigen läßt (vgl. auch FG Düsseldorf EFG 2003, 1296 m.w.N. und BFH-Urteil vom 20.10.1965 VI 185/65 U, BStBl II 66, 16).

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